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Montag, 30. Mai 2011

Verbraucherschutz: Die Nichtzutat - Substanzen die laut Gesetz keine Zutaten sind! + (Link)

Laut Gesetz müssen bei allen Lebensmitteln die jeweiligen Zutaten vom Hersteller aufgeführt werden und deshalb hat man den juristischen Fachbegriff "Nichtzutat" erfunden, denn "Nichtzutaten" sind schließlich keine "Zutaten" und daher auch nicht deklarationspflichtig laut deutschem Kennzeichnungsrecht...


Beschreibung zum Video: Nichtzutaten sind Substanzen, die die Maschinengängigkeit der Rezeptur gewährleisten sollen. Sie müssen NICHT erwähnt werden, wenn sie im fertigen Produkt keine technologische Funktion mehr erfüllen

Deklarationsfrei ist z.B. Dimethyldicarbonat, das in Limonaden und anderen Getränken in Pet-Flaschen (Plastik Flaschen) als "Kaltenkeimungsmittel" verwendet wird
also blöd gesagt Bakterien abtöten um das Getränk haltbar zu machen ohne die Brause den Saft oder die Cola erhitzen zu müssen.
Also wieso Kaltabfüllung ?
Zum einen wegen den PET-Flaschen die mögen Hitze nicht so zum anderen ist die Kaltabfüllung von Getränken wohl auch 30 - 50 Prozent günstiger.
Nach dem Lebensmittelrecht (LMKV §5, Abs. 2, Ziffer 2) müssen all die Stoffe nicht aufgeführt werden, die die maschinelle Verarbeitung erleichtern.

Dazu Beispiele für Helfer aus der Backstube: Mixturen, die Teige maschinenfreundlich und voluminös machen; Schimmelpilzenzyme, die Stärke abbauen oder den Teig erweichen; Phosphate, die die Porengröße steuern Lipoxygenasen, die Toastbrot weiß erstrahlen lassen, Färbemittel, die hellen Mehlen den Vollkorn-Look verpassen!

Hier noch der Link zum Blog, der im Video erwähnt wird:
(Ein sehr guter Blog, der folgende Themen behandelt: Lebensmittel, Ekel-Essen, Mogelpackungen, Zusatzstoffe, Ernährung, Gesundheit, Lebensmittelinfos... Klickt diesen doch mal an, es lohnt sich!)

Gruß Marius

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